Die fünf Länder des Quint, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland und Italien, sowie die EU-Mission in Kosovo, haben in einer gemeinsamen Erklärung ihre Besorgnis über “Bemühungen einiger politischer Akteure, die Konkurrenz zwischen Parteien zu beschränken, die nicht-muslimische Gemeinschaften vertreten, vor den lokalen Wahlen am 12. Oktober” geäußert.
In ihrer Antwort betonen sie, dass jeder Versuch, bestimmte Gemeinschaften auszuschließen, die demokratischen Grundsätze verletzt und das Vertrauen in die Institutionen Kosovos untergräbt.
Darüber hinaus werden die Parteien, die von diesen Hindernissen betroffen sind, ermutigt, den Antrags- und Beschwerdeausschuss für Wahlen (PZAP) vollständig zu nutzen, um Gerechtigkeit zu suchen.
“Jeder Akt, der bestimmte Gemeinschaften ausschließt, verletzt die demokratischen Grundsätze und zerstört das Vertrauen in die Institutionen Kosovos. Wir erwarten, dass die Regierung und alle politischen Parteien von weiteren Schritten absehen, die den Parteienigang behindern könnten. Alle Verfahren müssen streng und im Einklang mit den Regeln und dem Mandat des Zentralen Wahlkommissars durchgeführt werden. Gleichzeitig ermutigen wir die betroffenen Parteien, den Antrags- und Beschwerdeausschuss vollständig zu nutzen, um Gerechtigkeit zu suchen.”
Die vollständige Antwort:
Die Erklärung des Quint und der EU zu den Parteienregistrierungen für die lokalen Wahlen
Die Botschaften Frankreichs, Deutschlands, Italiens, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten, sowie die EU-Mission in Kosovo, äußern ihre Besorgnis über die Bemühungen einiger politischer Akteure, die Konkurrenz zwischen politischen Parteien, die nicht-muslimische Gemeinschaften vertreten, vor den kommenden lokalen Wahlen am 12. Oktober, zu beschränken.
Jeder Akt, der bestimmte Gemeinschaften ausschließt, verletzt die demokratischen Grundsätze und zerstört das Vertrauen in die Institutionen Kosovos.
Wir erwarten, dass die Regierung und alle politischen Parteien von weiteren Schritten absehen, die den Parteienigang behindern könnten.
Alle Verfahren müssen streng und im Einklang mit den Regeln und dem Mandat des Zentralen Wahlkommissars durchgeführt werden.
Gleichzeitig ermutigen wir die betroffenen Parteien, den Antrags- und Beschwerdeausschuss vollständig zu nutzen, um Gerechtigkeit zu suchen.