Das Strafgericht in Pristina hat dem Angeklagten M.M. eine einmonatige Untersuchungshaft auferlegt, da er verdächtigt wird, die Straftat “Verstärkung der Spaltung und des Hasses” begangen zu haben.
Das Strafgericht in Pristina erklärte, dass es nach der Anhörung des Angeklagten entschieden hat, dass die Verhängung einer einmonatigen Untersuchungshaft eine angemessene Maßnahme ist, da der Angeklagte, wenn er freigelassen würde, die Strafverfolgung behindern könnte, da er verdächtigt wird, eine sehr gefährliche Straftat begangen zu haben, und möglicherweise unzugänglich für die Justizbehörden wäre.
“Der Angeklagte könnte die Beweise für die Straftat zerstören, verbergen oder falsch machen oder die normale Durchführung der Strafverfolgung behindern, er könnte auch Einfluss auf andere Menschen nehmen, die möglicherweise an diesen Handlungen beteiligt sind”, heißt es in der Mitteilung.
Das Strafgericht in Pristina erklärte, dass es den Verdacht gibt, dass der Angeklagte M.M. in weiterer Folge Hass und Spaltung zwischen religiösen Gruppen gefördert und verbreitet hat, indem er extreme religiöse Ideologien propagierte, indem er Beiträge mit anstößiger Inhalts verbreitete, indem er propagandistische Materialien veröffentlichte, die Szenen von Gewalt enthielten. “Er hat eine Aufforderung zum Mord an Menschen, die die islamische Religion nicht respektieren, er hat eine Aufforderung zum Massenmord an Juden und Christen und eine Aufforderung zum Ausbreiten von Angst in nicht-islamischen Ländern, ähnlich den Methoden der ISIS-Propaganda, indem er Fotos und Videos von radikalisierten Personen veröffentlichte, um eine starke Aufforderung zum religiösen Extremismus zu verbreiten, indem er die Handlungen der islamischen Terrororganisation unterstützte”, erklärte das Strafgericht.
Das Strafgericht in Pristina erklärte, dass der Angeklagte M.M. über das soziale Netzwerk “Facebook” extreme religiöse Ideologien verbreitete, die einen klaren xhihadistischen Orientierung hatten und die Unterstützung für terroristische Gruppen wie die ISIS, sowie Beiträge mit anstößiger Inhalts, einschließlich Aufforderungen zum Massenmord an Juden und Christen, mit direkten Referenzen auf den “Blutegel” und die Ausbreitung von Angst in nicht-islamischen Ländern, bekannt machte.
Das Strafgericht in Pristina erklärte auch, dass der Angeklagte M.M. am 14.05.2025 über das soziale Netzwerk “Facebook” ein Video veröffentlichte, in dem eine Fahrzeug zu sehen ist, mit dem ein Selbstmordanschlag durchgeführt wurde, mit dem Ziel, religiösen Hass zu fördern und extreme religiöse Ideologien zu verbreiten.