Die Regierung der Republik Kosovo hat starke Bedenken und Widersprüche gegen den jüngsten Beschluss des Obersten Gerichtshofs von Kosovo geäußert. Dieser hat den administrativen Erlass Nr. 01/2025 für die Nutzung elektronischer Steuergeräte, Steuersysteme und elektronischer Steuerprogramme aufgehoben.
Der Oberste Gerichtshof begründete seinen Beschluss damit, dass dieser Erlass von einer Regierung und einem Minister in Amt und Würden verabschiedet wurde, denen die Kompetenzen für die Erteilung von untergeordneten Rechtsakte fehlten. Die Regierung von Kosovo hält jedoch diesen Grund für rechtlich nicht haltbar und eine einseitige und willkürliche Interpretation der rechtlichen Bestimmungen.
In einer Erklärung wird betont, dass Artikel 31 des Gesetzes über die Regierung nicht die Erteilung von untergeordneten Rechtsakten durch Regierungen in Amt und Würden oder Minister in Amt und Würden verbietet. Dieser Artikel beschränkt die Handlungen der Regierung in Amt und Würden nur auf wichtige Angelegenheiten, wie z.B. internationale Verträge, Verfassungsänderungen, neue Gesetzesentwürfe oder Strategien, aber nicht auf die Erteilung von untergeordneten Rechtsakten wie diesem administrativen Erlass.
Außerdem hatte die Prozedur für die Erstellung dieses Erlasses am 20. November 2024 begonnen, als die Regierung einen vollständigen verfassungs- und gesetzlichen Mandat besaß, was diesem Akt vollständige Legitimität verlieh.
Die Regierung betont, dass der Beschluss des Obersten Gerichtshofs auch logisch und verfassungsmäßig schwach ist, da er die Funktion der Regierung in Amt und Würden anerkennt, aber ihr gleichzeitig die Kompetenzen nimmt, die das Gesetz nicht verbietet, was zu Widersprüchen und einer Gefährdung der Rechts- und Funktionsfähigkeit der Exekutivinstitutionen führt.
In Bezug auf den Vorwurf eines Funktionskonflikts zwischen dem Minister in Amt und Würden und dem Abgeordneten, erinnert die Regierung an das Urteil des Verfassungsgerichts KO124/25, wonach der Kosovo-Parlament nicht funktionalisiert ist, da der Präsident und die Vizepräsidenten noch nicht gewählt wurden, und daher kein Funktionskonflikt zwischen diesen Positionen besteht.
Die Regierung von Kosovo betont ihre Verpflichtung zum Respektieren der verfassungs- und gesetzlichen Ordnung sowie zum ununterbrochenen Funktionieren der staatlichen Institutionen.
Sie fordert, dass die Entscheidungen der Justizinstitutionen auf klaren rechtlichen Standards und nicht auf einseitigen oder politischen Motivationen basieren.
Schließlich kündigt die Regierung an, alle rechtlichen Mittel in Anspruch zu nehmen, um die Rechts- und Demokratie-Standards wiederherzustellen.