Wenn Sie ein rechtmäßiger Bürger der Schweiz sind, können Sie davon ausgehen, dass Sie problemlos in- und ausreisen können, wenn Sie dies wünschen, wie es die Website albinfo.ch mitteilt.
In der Regel ist dies tatsächlich der Fall, unabhängig von Ihrer Nationalität – solange Sie in der Schweiz mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis leben.
Außerdem können Sie jederzeit in die Schweiz einreisen, wenn Sie ein Bürger der Europäischen Union oder eines Landes der EFTA (Norwegen, Island und Liechtenstein) sind, oder wenn Sie eine C-Visa besitzen.
Das bedeutet, dass jede Einreisebeschränkung in der Theorie nur für sogenannte Drittstaatsbürger gilt, obwohl es einige Fälle gibt, in denen Bürger der EU/EFTA-Länder betroffen sind.
Wann wird einem Staatsbürger eines Drittlands die Rückkehr in die Schweiz verwehrt?
Laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) werden Sie nicht wieder in das Land zugelassen, wenn Sie gegen die Einwanderungsgesetze verstoßen haben – zum Beispiel, wenn Sie Ihre Visum überschritten haben, was Ihre Arbeitsgenehmigung ungültig macht.
Dies ist der am häufigsten auftretende Fall für die Ablehnung der Einreise – zumindest für die Menschen, die versuchen, in das Land einzutreten, weil sie dort leben und arbeiten.
Sie können auch als Tourist in die Schweiz einreisen, aber Sie dürfen nicht länger als 90 Tage in dem Land bleiben und dürfen während dieser Zeit nicht arbeiten.
Dies ist der Hauptgrund, warum einem Staatsbürger eines Drittlands die Rückkehr in die Schweiz verwehrt wird.
Es gibt jedoch Fälle, in denen die Einreisebeschränkung für diesen Gruppe von Ausländern und Bürger der EU/EFTA-Länder gleichmäßig angewendet wird: Verstoß gegen das Gesetz.
Unrechtmäßige Aktivitäten
Unabhängig von Ihrer Nationalität werden Sie, wenn Sie verdächtigt werden – und noch mehr, wenn Sie bestraft werden – für eine kriminelle Handlung, sehr wahrscheinlich nicht wieder in die Schweiz zugelassen.
Diese strafrechtlichen Handlungen umfassen eine breite Palette von Verstößen, einschließlich Sicherheitsbedenken, wie zum Beispiel Ausländer, die als Bedrohung für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit angesehen werden.
Die Einreisebeschränkung umfasst auch Ausländer, die aus der Schweiz ausgewiesen wurden, sei es für einen bestimmten Zeitraum oder für einen unbestimmten Zeitraum.
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