Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine neue gesetzliche Initiative vorgestellt, um die Schutzmaßnahmen für Kinder und Opfer von Familienmachtmissbrauch zu stärken. Ziel ist es, die Rechte der Vormundschaft und der Besuchsrechte für gewalttätige Eltern weiter zu beschränken, wie The Local berichtet.
„Jeder, der seine Partnerin schlägt, sollte wissen, dass er nicht mehr zulässig ist, seinem Kind – oder zumindest in der Gegenwart eines Begleitpersonen – zu begegnen“, erklärte die SPD-Politikerin für den Medienkonzern Funke. Bislang sieht das deutsche Gesetz nur in Fällen, in denen das Kind direkt Opfer von Gewalt ist, Einschränkungen der Vormundschaft vor. Hubig möchte, dass dies sich ändert.
„Es ist notwendig, dass die Gewalt gegen einen Elternteil rechtlich als Bedrohung für das Kind angesehen wird“, betonte sie. „Schließlich leidet das Kind, wenn der Vater die Mutter schlägt.“
Die Ministerin kündigte an, dass sie Reformen für den Schutz vor Familienmachtmissbrauch vorstellen wird, als Teil eines umfassenderen Pakets zur Stärkung der Rechte von Opfern von Familienmachtmissbrauch. Die geplanten Änderungen sollen schnellere und nachhaltigere Schutzmaßnahmen bieten, insbesondere für Frauen und Kinder, die in Familienmachtmissbrauch leben.
Ein weiterer Aspekt der Reform ist die Änderung der Mietrechtsvorschriften, um Opfern von Familienmachtmissbrauch zu ermöglichen, leichter aus gemeinsamen Mietverträgen auszutreten. „Jeder, der von Familienmachtmissbrauch betroffen ist, sollte in der Lage sein, aus einem Mietvertrag auszutreten, ohne dass ein abhängiger Partner zustimmen muss“, sagte Hubig.