Die Themelore-Gerichtsbarkeit in Peja, das Abteilung für schwere Verbrechen, hat die Anfrage der Themelore-Prokuratur genehmigt und die Maßnahme des Verhinderungsbefehls für die Angeklagten P.T. und N.G. unter dem Verdacht der Verletzung des Artikels 414, Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Republik Kosovo festgelegt.
Nach der Anhörung am 22. Juni hat der Richter der Vorbereitungsverfahren festgestellt, dass der Verhinderungsbefehl erforderlich ist, um eine mögliche Beeinflussung der Strafverfahren zu verhindern.
Die Gerichtsbarkeit hat festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Maßnahme erfüllt sind, im Einklang mit Artikel 184, Absatz 1, Unterabsatz 1.2.3 des Strafprozessgesetzbuches.
Ebenso hat die Gerichtsbarkeit auch die vorübergehende Entbindung von der Dienstpflicht für beide Angeklagten, die bei der Polizei des Kosovo dienen, genehmigt.
Diese Entbindung wird vom 21. Juni bis zum 21. Juli 2025 in Kraft sein, basierend auf Artikel 539 des Strafprozessgesetzbuches.