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In dem Fall “Onkologjia” soll der Angeklagte in Untersuchungshaft genommen und unter Bewährungshaft gestellt werden.

Die Öffentliche Anklage in Skopje hat mitgeteilt, dass sie gestern einen Vorschlag für die Festsetzung der Maßnahmen zur vorläufigen Festnahme zweier Angeklagter eingereicht hat. Es handelt sich um den medizinischen Leiter und den organisatorischen Leiter der Universitätsklinik für Radioterapi und Onkologie in Skopje, wie TV21 berichtet. Laut der Anklage werden den Angeklagten mehrere strafrechtliche Vergehen vorgeworfen, für die Haftstrafen von bis zu mehreren Jahren vorgesehen sind.

Darüber hinaus betonen die Ermittler, dass die Folgen der strafrechtlichen Handlungen auch einen erheblichen finanziellen Schaden für das Budget der Republik Nordmazedonien mit sich bringen könnten. Dies könnte dazu führen, dass die Angeklagten versuchen, sich zu entziehen.

Die Öffentliche Anklage in Skopje hat gemeinsam mit den Angeklagten im Fall “Onkologie” auch einen Vorschlag für die Festsetzung der Maßnahmen zur vorläufigen Festnahme der beiden Angeklagten eingereicht.

Den Angeklagten werden mehrere strafrechtliche Vergehen vorgeworfen, für die Haftstrafen von bis zu mehreren Jahren vorgesehen sind. Die Folgen der strafrechtlichen Handlungen umfassen auch den erheblichen finanziellen Schaden für das Budget der Republik Nordmazedonien, der dazu führen könnte, dass die Angeklagten versuchen, sich zu entziehen.

Während der Ermittlungsphase waren die Angeklagten unter strengen Sicherheitsmaßnahmen, nachdem die Anklage vorgelegt wurde, erhöhte sich jedoch der Grad der Verdachtsmomente gegen die Angeklagten sowie die Sicherheit für ihre strafrechtliche Verantwortung und die Sanktionierung ihrer ungesetzlichen Handlungen.

Aufgrund des Risikos der Flucht als Folge der Natur und der Schwere der strafrechtlichen Handlungen, für die die Anklage vorgelegt wurde, wurden drei angeklagte Ärzte, Onkologen, Vorschläge für Sicherheitsmaßnahmen unterbreitet, wie die vorübergehende Entziehung der Pass oder eines anderen Dokuments zum Überqueren der Grenze, sowie die Einstellung der Ausstellung.

Laut der Öffentlichen Anklage seien solche Maßnahmen notwendig, um den ungestörten Verlauf der strafrechtlichen Verfahren zu gewährleisten.

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