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In Pejë sindikatet polizistischer Unteroffiziere und Beamter inhaftieren und in Untersuchungshaft nehmen. Details über den Vorfall werden aufgedeckt.

Zwei Polizeibeamte, darunter ein Oberstleutnant und ein Hauptmann, in Peja, wurden als Verdächtige wegen “Mißbrauchs ihrer Amtspflicht” verhaftet.

Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung der Ermittlungsbehörde und der Staatsanwaltschaft in Peja, wurden den beiden Verdächtigen 48 Stunden Haft auferlegt.

“Die Ermittler der Ermittlungsbehörde in Koordination mit der Staatsanwaltschaft in Peja haben die Ermittlungen gegen die verdächtigen Personen fortgesetzt, die in Bezug auf strafrechtliche Elemente in Frage stehen. Die Ermittlungen umfassten auch die Befragung der in diesem Fall beteiligten Personen sowie der Verdächtigen. Nach intensiver Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsbehörde wurden zwei Polizeibeamte als Verdächtige wegen des strafrechtlichen Vergehens “Mißbrauch der Amtspflicht” verhaftet und mit einem Beschluss der Staatsanwaltschaft wurden ihnen 48 Stunden Haft auferlegt. Die Ermittler der Ermittlungsbehörde mit der Genehmigung der Staatsanwaltschaft in Peja werden weitere Ermittlungen durchführen, um die vollständige Aufklärung aller Umstände in diesem Fall zu gewährleisten”, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Ermittlungsbehörde hatte bereits am Vortag mehr Details zum Fall gegeben.

“Der erste Vorfall wurde am 28.05.2025 gemeldet, als einige Polizeibeamte in Peja über einen Verkehrsunfall auf der “Shpëtim Bojku”-Straße informiert wurden. Während der Überprüfung des Unfallorts begleiteten sie einen Verdächtigen, der nicht am Unfall beteiligt war, aber die Polizeibeamten bei der Erfüllung ihrer Pflichten behinderte.”

Der Oberstleutnant und der Hauptmann werden verdächtigt, in diesem Fall eingegriffen zu haben (den Verdächtigen begleitet zu haben) und den Fall nicht zur Ermittlung weitergeleitet zu haben und die Staatsanwaltschaft nicht über den Fall informiert zu haben (im Widerspruch zu den Standardverfahren der Polizeiarbeit in solchen Fällen), indem sie dem Verdächtigen einen Strafzettel für Störung der öffentlichen Ordnung und Ruhe ausstellten.

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