Die Sozialistische Partei hat das Kommission für Untersuchungen und Sanktionen (KAS) einige Tage nach dem Wiederbeginn der Stimmabzählung im Bezirk Tirana eine Erklärung geschickt.
In ihrer Erklärung äußert die PS Bedenken gegen die Entscheidung der KAS, Stimmzettel als ungültig zu erklären, auf denen die eindeutige Kennzeichnung des Wählers nicht innerhalb der entsprechenden Box gesetzt ist.
Laut der Sozialistischen Partei ist diese Entscheidung im Widerspruch zu der Wahlpraxis der letzten Jahre und zum geltenden Rechtsrahmen.
In der Erklärung an die KAS zitiert die PS den Beschluss Nr. 30 vom 25.04.2025 des Regulierungscommissions, der festlegt, dass:
“Wenn die Kennzeichnung des Wählers auf dem Stimmzettel nicht innerhalb der Box gesetzt ist, die dem entsprechenden Kandidaten der Mehrheitsliste entspricht, sondern offensichtlich so angebracht ist, dass sie den Willen des Wählers klar zeigt, gilt der Stimmzettel als gültig.”
Die Sozialistische Partei argumentiert, dass die Bewertung der Stimmzettel als ungültig direkt auf die Zahl der Stimmen für die Kandidaten der Vorzugsliste der PS einwirkt.
“Wir bitten Sie, den geltenden Rechtsrahmen und die bislang praktizierte Wahlpraxis während des Zähl- und Bewertungsprozesses zu respektieren,” schließt die Erklärung an die KAS.
ERKLÄRUNG AN DIE KAS:
BETREFF:
Über die Bewertung von Stimmzetteln während des Wiederabzählungsprozesses für den Wahlbezirk Tirana
Sehr geehrte Mitglieder der Kommission!
Der Wahlverband Sozialistische Partei Albaniens ist über Ihre Entscheidung während des Wiederabzählungsprozesses für den Wahlbezirk Tirana informiert worden, wonach Stimmzettel, auf denen die eindeutige Kennzeichnung des Wählers nicht innerhalb der entsprechenden Box gesetzt ist, als ungültig erklärt wurden, im Widerspruch zur Wahlpraxis der letzten Jahre und zum geltenden Rechtsrahmen.
Bezugnehmend auf den Beschluss Nr. 30 vom 25.04.2025 der Regulierungscommissions, der den “Leitfaden für die Kommissionen der Wahlbezirke und die Gruppen für die Stimmabzählung für die Wahlen zum Parlament der Republik Albanien” enthält, wird festgelegt, dass:
“Wenn die Kennzeichnung des Wählers auf dem Stimmzettel nicht innerhalb der Box gesetzt ist, die dem entsprechenden Kandidaten der Mehrheitsliste entspricht, sondern offensichtlich so angebracht ist, dass sie den Willen des Wählers klar zeigt, gilt der Stimmzettel als gültig.”
Wie oben erwähnt, da die Bewertung der Stimmzettel als ungültig, wie oben erwähnt, direkt auf die Zahl der Stimmen für die Kandidaten der Vorzugsliste des Wahlverbandes Sozialistische Partei Albaniens einwirkt, was zu einem Änderung in der Zusammenfassungstabelle geführt hat, wie sich bis zu diesem Zeitpunkt gezeigt hat, bitten wir Sie, den geltenden Rechtsrahmen und die bislang praktizierte Wahlpraxis während des Zähl- und Bewertungsprozesses zu respektieren.