Die Handels- und Industriekammer des Kosovo hat ihre tiefen Bedenken über die Schwierigkeiten geäußert, die sich für viele Unternehmen ergeben, wenn es um die Registrierung von Fahrzeugen geht, als Folge des Artikels 89, Absatz 4 des Gesetzes Nr. 08/L-186 über die Verkehrsregeln, das im Jahr 2024 in Kraft getreten ist.
Die Kammern betonen, dass dies bedeutet, dass der Besitzer des Fahrzeugs nicht registrieren, die Registrierung fortsetzen oder den Besitzer des Fahrzeugs ändern kann, ohne vorher alle Bußgelder für Verkehrsverstöße zu begleichen.
“Diese Bestimmung hat eine erhebliche administrative und finanzielle Belastung für die Unternehmen geschaffen, insbesondere für jene Unternehmen, die in Sektoren wie Transport, Logistik, Finanzinstituten, Bauwesen, technischen Dienstleistungen usw. mit einem großen Bestand an Fahrzeugen operieren”, heißt es in einer Erklärung.
Darüber hinaus produziert dieselbe Bestimmung negative Auswirkungen auf die Unternehmen, indem sie ihr wirtschaftliches Tätigkeitsfeld einschränkt und es den Unternehmen unmöglich macht, Fahrzeuge in Verkehr zu setzen und Dienstleistungen und Verträge zu erfüllen, heißt es weiter.
Laut ihren Angaben wird der Artikel derzeit in gleicher Weise auch gegen Fahrzeuge angewendet, die in Namen von Finanzinstituten registriert sind, obwohl die Bußgelder den einzelnen Verursachern zugeordnet werden, was erhebliche Probleme für diese verursacht.
“Dieser Anforderungszusammenhang schädigt schwer und verursacht operative und finanzielle Schäden für diese Institutionen, die den privaten Sektor durch Finanzierungsinstrumente unterstützen. Darüber hinaus steht dieser Anwendungszusammenhang im Widerspruch zum Gesetz Nr. 03/L-103 über Leasing, das im Jahr 2009 verabschiedet wurde und die Beziehungen zwischen der anbietenden und der nutzenden Partei regelt”, heißt es weiter.
Die Kammern betonen, dass dieser Artikel Probleme mit der administrativen Transparenz schafft.
“In einigen Fällen sind die Unternehmen nicht rechtzeitig über die verhängten Bußgelder informiert, insbesondere über die nicht physisch ausgegebenen oder durch automatisierte Radargeräte erzeugten Bußgelder. Der Mangel an alternativen Mechanismen: Aktuell besteht keine Möglichkeit für Unternehmen, Fahrzeuge zu registrieren und gleichzeitig diese zu beanstanden”, heißt es in der Erklärung.
Daher fordert die Handels- und Industriekammer des Kosovo, dass diese Form der Anforderung an die Unternehmen sofort eingestellt wird, da sie die allgemeine und konkurrierende afrikanische Klima in dem Land und die freie Entwicklung des wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldes behindert, heißt es in der Erklärung.