Ein Arbeitsplatzverlust ist eine schwierige Situation, insbesondere wenn die Aufenthaltsgenehmigung mit der Beschäftigung verbunden ist. In Österreich müssen Besitzer der Rot-Weiß-Roten-Karte (Red-White-Red-Card), die nicht-bürgerlichen Einwohnern das Recht gibt, in Österreich zu leben und zu arbeiten, innerhalb der ersten zwei Jahre ihres Aufenthalts die Verlust des Arbeitsplatzes melden und eine neue Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Der Jurist Daniel Kirch erklärt, dass es möglich ist, einen “Antrag auf Änderung des Zwecks” (Zweckänderungsantrag) zu stellen, wenn bestimmte Kriterien wie die Sicherung des Lebensunterhalts und eine angemessene Unterkunft erfüllt sind. Die Annahme von Sozialhilfe kann jedoch negativ auf den Aufenthalt wirken, außer bei den Vorteilen der Arbeitslosenunterstützung durch das AMS, die den Aufenthalt nicht beeinträchtigen.
Wenn man keine neue Arbeit findet, kann die Rot-Weiß-Rote-Karte ungültig werden, aber die österreichischen Behörden bewerten oft die persönlichen Umstände, um zu prüfen, ob eine neue Aufenthaltsgenehmigung, wie zum Beispiel eine Familienaufenthaltsgenehmigung oder eine Studienaufenthaltsgenehmigung, erteilt werden kann. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Rechtsstreit anzustrengen.
Für diejenigen, die die Rot-Weiß-Rote-Plus-Karte besitzen, die einen vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht und nicht mit einer bestimmten Arbeitgeberin verbunden ist, hat der Verlust des Arbeitsplatzes keinen Einfluss auf den Aufenthalt in Österreich.
Diese Karte kann nach zwei Jahren ununterbrochenen Aufenthalts beantragt werden und kann auch von den Familienmitgliedern des Inhabers der Rot-Weiß-Roten-Karte beantragt werden.