Der Oberste Gerichtshof hat die Klage des Instituts für Kosovo für Recht (IKD) gegen die unabhängige Medienkommission (KPM) angenommen und einen Teil der Geschäftsordnung der KPM für ungültig erklärt.
In seinem Urteil Nr. P.A.nr.06/2025 stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass der Absatz 2 des Artikels 3 der Geschäftsordnung der KPM (KPM-2025/01), der am 17. Januar 2025 verabschiedet wurde, gegen das Gesetz verstößt und daher ungültig ist.
Der Gerichtshof kam zu diesem Schluss, nachdem er am 10. Juni 2025 eine öffentliche Gerichtsverhandlung abgehalten hatte, an der Vertreter der beteiligten Parteien teilnahmen.
Darüber hinaus entschied der Gerichtshof, dass das Verfahren in Bezug auf die Wahl des Vorsitzenden der KPM zurück an den ersten Gerichtshof geschickt werden sollte, um zu entscheiden, ob der umstrittene Beschluss für die Wahl des Vorsitzenden der KPM, der ebenfalls am 17. Januar 2025 verabschiedet wurde, gültig ist.
Mit diesem Urteil öffnet der Gerichtshof den Weg für eine Überprüfung der rechtlichen Grundlage, auf der die Führung der KPM gewählt wurde.
Das IKD hatte die Erklärung der Ungültigkeit und die Aufhebung des Absatzes 2 des Artikels 3 der Geschäftsordnung der KPM gefordert, der in der Sitzung der KPM am 17. Januar hinzugefügt wurde.
Außerdem forderte das IKD, dass der Beschluss über die Wahl des Vorsitzenden der KPM, der in der gleichen Sitzung gefasst wurde, nachdem die Geschäftsordnung geändert wurde, für ungültig erklärt wird.
“Obwohl klare gesetzliche Bestimmungen vorliegen, wurde der neue Vorsitzende der KPM in der Sitzung vom 17. Januar 2025 gewählt, während der bisherige Vorsitzende noch im Amt war und sein Mandat am 21. Januar 2025 endete”, heißt es in der Klage des IKD.