In der ersten Sitzung des Grundgerichts in Pristina, das sich mit dem Prozess gegen 53 Angeklagte wegen des Massakers von Meja befasst, wurde der Anklagesatz von Staatsanwalt Ilir Morina vorgelegt. Richterin Violeta Namani-Hajra informierte die Angeklagten, dass sie innerhalb von 30 Tagen gegen die Beweise vorgehen und eine Anfechtung des Anklagesatzes einreichen können.
Zunächst erklärte Staatsanwalt Ilir Morina, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Prozesses in Abwesenheit der Angeklagten erfüllt seien. “Betimi për Drejtësi” berichtete, dass alle notwendigen Schritte unternommen worden seien.
Der Staatsanwalt erklärte, dass den Angeklagten internationale Anklageschriften von dem Richter der vorbereitenden Verfahrensphase ausgehändigt worden seien, um sicherzustellen, dass sie Zugang zu ihnen hätten.
Morina bat darum, den Prozess unter Berücksichtigung der Grundrechte und Freiheiten durchzuführen.
Anschließend erklärte Richterin Violeta Namani-Hajra, dass das Gericht alle rechtlichen Schritte unternommen habe, indem es die Einladung und den Anklagesatz auf der Website des Gerichts veröffentlicht habe. Sie fügte jedoch hinzu, dass keiner der Angeklagten anwesend sei.
Laut ihrer Aussage sei das Gericht überzeugt, dass Versuche unternommen worden seien, die Angeklagten zu sichern, daher habe das Gericht den Beschluss gefasst, den Prozess in Abwesenheit der Angeklagten durchzuführen.
Die Angeklagten werden während des gesamten Prozesses von ihren Verteidigern vertreten.
Anschließend las Staatsanwalt Ilir Morina den Anklagesatz vor, während Richterin Namani-Hajra informierte, dass die Angeklagten innerhalb von 30 Tagen gegen die Beweise vorgehen und eine Anfechtung des Anklagesatzes einreichen können.
Quelle: https://reporteri.net/lajme/nis-gjykimi-ndaj-53-te-akuzuarve-per-masakren-e-mejes/