Einmal mit Ermächtigung der SPAK und einem Urteil der GJKKO wurde ein Vermögen in Form eines Apartments in der Selites-Gegend und ein Anbau, die in ASHK unter dem Namen des Unternehmens A.K. Shpk registriert sind, beschlagnahmt.
Die SPAK vermutet, dass das Paar Veliaj-Xoxa tatsächliche Vermögensinteressen an diesen beiden Vermögen hat.
“Die Prokuratur für besondere Verbrechen gegen die Korruption und organisierte Kriminalität hat den Strafverfahrensfall Nr. 27 des Jahres 2024 registriert, der sich mit den Straftaten “Passiver Korruption von hohen Staatsfunktionären oder gewählten Vertretern”, “Aktive Korruption von hohen Staatsfunktionären oder gewählten Vertretern”, “Reinigung von Straftaten oder krimineller Aktivität”, “Verweigerung der Erklärung, Nichterklärung, Verheimlichung oder falsche Erklärung von Vermögen, privaten Interessen von gewählten Personen und Beamten oder jeder Person, die gesetzlich zur Erklärung verpflichtet ist”, “Falsche Erklärungen vor einem Richterpolizisten” und “Maßnahmen, die die Enthüllung der Wahrheit behindern”, vorgesehen durch Artikel 260, 245, 287/2, 257/a/2, 305/b und 301 des Strafgesetzbuches, handelt.”
“Nach der Durchführung von Ermittlungen im Rahmen dieses Strafverfahrens hat die Prokuratur für besondere Verbrechen gegen die Korruption und organisierte Kriminalität festgestellt, dass es konkrete Beweise gibt, die zu dem vernünftigen Verdacht führen, dass die Staatsbürger, die im Rahmen dieser Ermittlung untersucht werden, E. V. und A. X., auch Elemente der Straftat “Verweigerung der Erklärung, Nichterklärung, Verheimlichung oder falsche Erklärung von Vermögen, privaten Interessen von gewählten Personen und Beamten oder jeder Person, die gesetzlich zur Erklärung verpflichtet ist”, vorgesehen durch Artikel 257/a/2 des Strafgesetzbuches, konsumiert haben. Aus diesem Grund wurden die Namen dieser Staatsbürger am 20.05.2025 in das Register der Straftaten eingetragen, wobei ihnen die Straftat zugeordnet wurde, die oben genannt wurde.”
“Im Anschluss daran, mit der Anfrage der Prokuratur für besondere Verbrechen gegen die Korruption und organisierte Kriminalität vom 20.05.2025, hat das Gericht für besondere Verbrechen gegen die Korruption und organisierte Kriminalität in erster Instanz mit dem Urteil Nr. 342 vom 22.05.2025 entschieden: Die Festsetzung der Vermögenssicherheitsmaßnahme “Präventiver Sekuester”, auf das unbewegliche Vermögen: Vermögen Nr. und Anbau mit Vermögensnummer, registriert in ASHK unter dem Namen des Unternehmens “A. K.” shpk; Aus den konkreten Daten, die bis zu dieser Phase der vorherigen Ermittlung gesammelt wurden, besteht ein vernünftiger Verdacht, basierend auf Beweisen, dass die im Rahmen dieser Ermittlung untersuchten Staatsbürger E. V. und A. X. tatsächliche Vermögensinteressen an zwei Vermögen (einem Anbau) haben, die sich in der Nähe des Apartments befinden, das sich in Selitë befindet (Wohnsitz Kodra e Diellit), wo diese Staatsbürger derzeit leben”, wird in der Mitteilung angegeben.