Die Spezialgerricht hat bekannt gegeben, dass es eine Vereinbarung mit Belgien über die Vollstreckung von Strafen unterzeichnet hat.
Laut dieser Vereinbarung können Personen, die vom Spezialgerricht verurteilt wurden, ihren Strafbeschluss in Belgien verbüßen, vorausgesetzt, dass die Bedingungen, die das Spezialgerricht festgelegt hat, erfüllt sind und Belgien der Vereinbarung zustimmt, wie Reporteri.net berichtet.
“Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bekräftet das Königreich Belgien seine starke Verpflichtung gegenüber dem internationalen Strafrecht und die Fähigkeit des Spezialgerrichts, seine Mandate zu erfüllen”, sagte Ekaterina Trendafilova, Vorsitzende des Spezialgerrichts.
Sie lud auch andere Länder ein, diesem Beispiel zu folgen.
Der Leiter des belgischen Zentralamtes erklärte, dass “mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung Belgien seine Unterstützung für das Spezialgerricht und das internationale Strafrecht bekundet. Mit dieser Vereinbarung zeigt Belgien seinen unerschütterlichen Einsatz für die vollständige Funktionsfähigkeit des Spezialgerrichts, wie in der Vereinbarung zwischen der EU und dem Kosovo festgelegt”, wie Reporteri.net berichtet.