Der Schweizer Senat hat sich für die Einführung des Mehrwertsteuer-Tarifs (TVSH) und der Gehaltsbeiträge ausgesprochen, um die zusätzliche Rente für das 13. Monat des Alterspensums zu finanzieren.
Die Diskussion umfasste nicht nur den Finanzierung der zusätzlichen Rente für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/AVS), sondern auch die Abschaffung der Ehestrafefrist für die Pension. In der Schweiz erhalten verheiratete Paare einen maximalen kombinierten Rentenbetrag, der niedriger ist als der Gesamtbetrag, den sie als unverheiratete Einzelpersonen erhalten könnten, wie RTS berichtet.
Der Senat stimmte am vergangenen Dienstag mit 23 zu 17 Stimmen gegen eine Abstimmung. Gemäß dem Beschluss werden die Gehaltsbeiträge für die Pension ab dem 1. Januar 2028 um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Sollten die Gehaltsbeiträge für die Arbeitslosenversicherung gleichzeitig um 0,2 Prozentpunkte reduziert werden, könnten die Beiträge für die Pension für Arbeitgeber und Arbeitnehmer um jeweils 0,1 Prozentpunkte erhöht werden.
Gleichzeitig wird der Mehrwertsteuer-Tarif um einen Prozentpunkt erhöht, in zwei Phasen. Die erste Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte ab 2028 wird für die Finanzierung der zusätzlichen Rente für das 13. Monat des Alterspensums verwendet. Die zweite Erhöhung wird für die Finanzierung der möglichen Abschaffung oder des höheren Grenzwertes für die Pensionen von verheirateten Paaren verwendet.