Prokuratur der Allgemeinen hat den Bericht über die Anzeigen für Wahlverbrechen im Rahmen des Prozesses vom 11. Mai veröffentlicht, bei dem insgesamt 107 Strafanzeigen registriert wurden.
Laut dem Anklageorgan war der Informationsquell für die Anzeigen vielfältig. Insbesondere hat die Polizei 64 Fälle gemeldet, die Staatsanwaltschaft Albanien (SPAK) 17 Anzeigen, politische Parteien 9 Anzeigen, 11 Anzeigen wurden hauptsächlich von Bürgerinitiativen eingereicht und 6 Fälle wurden von verschiedenen Bürgern gemeldet.
Die Anzeigen sind auf verschiedene Prokuraturen im Land verteilt, wobei die Prokuratur Tirana mit 33 Fällen die höchste Zahl hat, gefolgt von Dibra mit 17 Fällen und Fier mit 10 Fällen. Hier ist die Verteilung nach Prokuraturen:
* Tirana – 33 Fälle
* Dibra – 17 Fälle
* Fier – 10 Fälle
* Elbasan – 12 Fälle
* Lezhë – 8 Fälle
* Sarandë – 5 Fälle
* Durrës – 4 Fälle
* Kukës – 4 Fälle
* Korçë – 4 Fälle
* Gjirokastër – 3 Fälle
* Shkodër – 3 Fälle
* Vlorë – 2 Fälle
* Berat – 2 Fälle
Die Prokuratur kündigt an, dass sie jeden Fall sorgfältig prüfen und die Fakten überprüfen wird, um zu bestimmen, ob Anklagen gegen Verstöße gegen das Wahlgesetz erhoben werden können.
**Pressemitteilung der Prokuratur:**
Aktuelle Informationen über Anzeigen, Strafverfahren und Festnahmen im Zusammenhang mit den Freiheitswahlen
Die Prokuraturen der ersten Instanz mit allgemeiner Zuständigkeit haben bis zum 22. Mai 2025 folgende Informationen gemeldet:
* Es wurden insgesamt 107 Strafanzeigen für Verbrechen im Zusammenhang mit den Wahlen gemeldet, die in den Artikeln 325, 326/A, 327, 328, 328/A, 328/B, 329, 329/A, 331/A und 332/A des Strafgesetzbuches geregelt sind.
* Die Informationsquelle für die Anzeigen waren die Polizei in 64 Fällen, die Staatsanwaltschaft Albanien in 17 Fällen, politische Parteien in 9 Fällen, hauptsächlich in 11 Fällen und Bürger in 6 Fällen.
* Die Anzeigen wurden in den Prokuraturen Fier, Sarandë, Durrës, Tirana, Gjirokastër, Kukës, Lezhë, Dibra, Vlorë, Korçë, Shkodër, Elbasan und Berat registriert.
* Es wurden insgesamt 47 Strafverfahren für Verbrechen im Zusammenhang mit den Wahlen gemeldet, die in den Artikeln 325, 326/A, 327, 328/A, 328/B, 329, 329/A, 331/A und 332/A des Strafgesetzbuches geregelt sind.
* Die Strafverfahren wurden in den Prokuraturen Fier, Gjirokastër, Elbasan, Durrës, Dibra, Shkodër, Sarandë, Kukës, Korçë, Vlorë und Lezhë registriert.
* Die Staatsanwaltschaft Albanien hat 6 Anzeigen für Verbrechen im Zusammenhang mit den Wahlen von den Prokuraturen Durrës, Lezhë, Dibër und 2 Strafverfahren von den Prokuraturen Fier und Shkodër übernommen.
* Von den registrierten Anzeigen wurde die Einstellung in 16 Fällen beschlossen. 8 Fälle wurden von der Prokuratur Tirana, 2 Fälle von der Prokuratur Kukës, 3 Fälle von der Prokuratur Dibër, 1 Fall von der Prokuratur Sarandë, 1 Fall von der Prokuratur Fier und 1 Fall von der Prokuratur Elbasan eingestellt.
* Ein Strafverfahren, das von der Prokuratur Dibër für das Verbrechen gemäß Artikel 237/5, 328/A, Absatz 4, registriert wurde, wurde an das Gericht zur Entscheidung übermittelt, ohne dass eine persönliche Sicherheitsmaßnahme getroffen wurde. Ein Strafverfahren, das von der Prokuratur Gjirokastër für das Verbrechen gemäß Artikel 326/1 registriert wurde, wurde an das Gericht zur Entscheidung übermittelt, nachdem eine Anfrage für eine Verfahrenspause gestellt wurde. Ebenso wurde für ein Strafverfahren, das für das Verbrechen gemäß Artikel 327/1 registriert wurde, in der Prokuratur Gjirokastër eine Anfrage an das Gericht gestellt, um den Gerichtsprozess direkt durchzuführen.
* 7 Personen wurden in flagranti für Verbrechen im Zusammenhang mit den Wahlen festgenommen, 4 in der Prokuratur Tirana, 1 in der Prokuratur Elbasan, 1 in der Prokuratur Lezhë und 1 in der Prokuratur Fier.
* 4 Personen wurden von der Prokuratur Elbasan aufgefordert, sich zu verpflichten, sich nicht aus dem Gerichtsverfahren zurückzuziehen.
* Die anderen Anzeigen sind in der Verifizierungsphase.